Insider/ Directors DealingsFür Century Casinos aktuelle Insider Dealings Meldungen gemäß den amerikanischen börserechtlichen Vorschriften und Auflagen der US Securities and Exchange Commission („SEC"), welche die Erfüllung der österreichischen börserechtlichen Bestimmungen und Regeln der Finanzmarktaufsicht („FMA") hinsichtlich Directors Dealings Meldungen mit umfassen, klicken Sie bitte hier.
Eine meldepflichtige Person ist definiert als „Officer" oder „Beneficial Owner", der Aktien des eigenen Unternehmens kauft oder verkauft. Als Officer nach SEC Definition gelten der Chief Executive Officer, der Vorstand bzw. Geschäftsführer, der Leiter der Finanzabteilung, Leiter der Buchhaltung, jeder andere Abteilungsleiter oder Bereichsleiter der eine wesentliche Abteilung oder einen wesentlichen Bereich (wie zum Beispiel: Verkauf, Verwaltung oder Finanzen) verantwortet, oder jeder andere „Officer" der Entscheidungsbefugnis für wirtschaftlich relevante Entscheidungen hat, oder jede andere Person, die materielle Entscheidungsbefugnis für den Emittenten ausübt. „Officers" von Mutter- oder Tochtergesellschaften des Emittenten werden als „Officers" des Emittenten betrachtet, wenn sie materielle Entscheidungsbefugnis für den Emittenten haben. Ein „Beneficial Owner" ist eine Person, die mehr als 10% der Aktien hält, oder die direkt oder indirekt durch welche Art von Kontakt, Vereinbarung oder Übereinkommen und Beziehung auch immer, ein direktes oder indirektes finanzielles Interesse an den Aktien hat.
Directors- Begriff gemäß Definition des § 48d. (4) des österreichischen Börsegesetzes Die Meldung an die FMA hat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses zu erfolgen, kann jedoch aufgeschoben werden, bis die Gesamt-Abschlusssumme der Geschäfte den Betrag von € 5.000 erreicht. Falls dieser Betrag am Ende des Kalenderjahres nicht erreicht wird, kann die Meldung unterbleiben. Bei der Ermittlung der Gesamtabschlusssummen sind die getätigten Geschäfte der genannten Personen mit Führungsaufgaben und aller Personen, die zu ihnen in enger Beziehungen, zusammenzurechnen. Personen, die beim Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen sind gemäß Rundschreiben der FMA vom 6. März 2006: |




